Der Kreistag
Tagesordnung Kreisausschuss am 23. November 2009 in der Sitzungsperiode 2008/2014
| 1. | Genehmigung der Niederschrift über die 7. Kreisausschusssitzung vom 28.09.2009 Beschluss: Gegen die Niederschrift über die 7. Kreisausschusssitzung vom 28.09.2009 bestehen keine Einwendungen. (Abstimmungs-Ergebnis: 13 Ja-Stimmen und 0 Nein-Stimmen) |
| 2. | Mitteilungen Beschluss: Liegen nicht vor (Abstimmungs-Ergebnis: 0 Ja-Stimmen und 0 Nein-Stimmen) |
| 3. | Umsetzung EU-Dienstleistungsrichtlinie - Zuständigkeit für die Aufgaben des einheitlichen Ansprechpartners Beschluss: Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag: 1. Der Kreistag spricht sich im Zusammenhang mit der Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie im örtlichen Geltungsbereich des Landkreises Fürth grundsätzlich für die Ansiedlung des Einheitlichen Ansprechpartners (EA) im Landratsamt aus. 2. Mit erfolgreicher Ausübung der Option soll der EA im Sachgebiet „Wirtschaftsförderung“ angesiedelt werden. 3. Personelle und technische Ausgestaltung der Stelle bleiben einer gesonderten Entscheidung vorbehalten. Dem Kreistag ist zeitnah mit Vorliegen der abschließenden gesetzlichen Grundlagen und Vorgaben entsprechend zu berichten. (Abstimmungs-Ergebnis: 13 Ja-Stimmen und 0 Nein-Stimmen) |
| 4. | Kostenfreiheit des Schulweges; Beförderung zu nicht nächstgelegenen Schulen Beschluss: 1. Grundsätzlich werden Beförderungskosten nur noch zur nächstgelegenen Schule im Sinne des § 2 Abs. 1 SchBefV (Schülerbeförderungs- verordnung) übernommen. 2. Schülerbeförderungskosten zu den Realschulen in Fürth, Neustadt/Aisch und Herzogenaurach werden für Neueinschulungen und bei Schulwechsel nicht mehr übernommen. 3. Die vom Landkreis geschaffenen Schulbusverbin-dungen aus dem Zenngrund zur Staatlichen Realschule in Zirndorf werden nach und nach eingestellt. 4. Schüler der Gymnasien in Stein und Oberasbach, die nach der Wahl der endgültigen Ausbildungsrichtung in der 8. Jahrgangsstufe die Schule wechseln müssten, können auch weiterhin das dann nicht mehr nächstgelegene Gymnasium besuchen, soweit die gewählte Schule mit öffentlichen Verkehrsmitteln ausreichend erreichbar ist. Sie erhalten Teilkosten in Höhe der Beförderungskosten zur nächstgelegenen Schule (§ 2 Abs. 4 SchBefV). 5. Schülern, die bereits eine nicht nächstgelegene Schule besuchen, wird Kostenfreiheit bzw. Teilkostenerstattung nach der bisherigen Regelung bis zum Ende des Besuchs dieser Schule gewährt. 6. Für Schüler an Landkreisschulen, die das Angebot einer Nachmittagsbetreuung in Anspruch nehmen, werden die Beförderungskosten für die Rückfahrt zum Wohnort übernommen. (Abstimmungs-Ergebnis: 13 Ja-Stimmen und 0 Nein-Stimmen) |
| 5. | Virtualisierung der Server Beschluss: Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, Folgendes zu beschließen: Der Kreistag ist mit der Umstellung von konventionellen Servern auf virtuelle Server grundsätzlich einverstanden. Die entsprechend erforderlichen Hard- und Software-beschaffungen sind ab 2010 nach Durchführung der vergaberechtlich erforderlichen Verfahren durchzuführen. (Abstimmungs-Ergebnis: 13 Ja-Stimmen und 0 Nein-Stimmen) |
| 7. | Anfragen |
