Ab sofort kann der Antrag für Sperrmüllabholung online gestellt werden. Auf den nächsten Seiten folgen einige Informationen bzgl. Ablauf, Datenschutz, etc., die Sie lesen sollten, bevor Sie den Antrag stellen.
Informationen zum Sperrmüll:
Zum Sperrmüll gehören haushaltsübliche Mengen an sperrigen Abfällen, die für den Restabfallbehälter zu groß und zu schwer sind. Dies sind beispielsweise Möbel, sonstige Einrichtungsgegenstände aus brennbarem Material oder Metall (z.B. Tische, Stühle, Betten, Matratzen, Federbetten, Schränke, Regale, Polstermöbel, Vorhänge, Trimm- und Fitnessgeräte, Gartenmöbel, Gartengeräte, Fahrräder, Kinderwagen und Spielgeräte.
Folgende Abfälle sind KEIN Spermüll:
Säcke, Kisten oder Kartons mit "Kleinteilen", Abfälle aus Umbauten oder Renovierungsabfälle, Abfälle aus Porzellan, Stein, Glas, Keramik (dies ist Bauschutt), Hausmüll (wie Tapeten, Abdeckfolien, Siloplanen), Papier/Pappe/Kartonagen, Autoreifen, Autoteile, Problemabfälle, Leuchtstoffröhren, Bau- und Konstruktionsholz
Die Aufzählungen sind unvollständig und gelten beispielhaft. Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte an die Abfallberatung.
Sperrmüllabholung:
Der Sperrmüll-Abholservice kann nur zwei Mal im Kalenderjahr von den Haushalten, die an die öffentliche Abfallentsorgung angemeldet sind, in Anspruch genommen werden. Beantragt werden kann die Abholung wahlweise über Gutschein oder auf elektronischem Wege.
Hinsichtlich des Abholtermins ist aufgrund der Vielzahl der Anfragen mit einer Vorlaufzeit von rd. 3 Wochen zu rechnen. Der Sperrmüll ist am Abholtag ab 6:30 Uhr ebenerdig in maximal 5 m Entfernung von der mit Müllfahrzeugen befahrbaren Straße gut zugänglich zur Abholung bereit zu stellen, wobei die Metall-Sperrmüllanteile getrennt vom übrigen Sperrmüll zusammenzustellen sind. Bitte nehmen Sie vor dem Ausfüllen Ihres Antrages Kenntnis von den Hinweisen zum Datenschutz auf.
Hinweise zum Datenschutz:
Im Rahmen der Online-Anwendung Sperrmüllabholung werden personenbezogene Daten der Antragsteller erfasst und verarbeitet. Für den Fall, dass die Antragsteller und Grundstückseigentümer nicht identisch sind, werden auch die Daten des Eigentümers erfasst und aufgenommen.
Die angegebene E-Mail-Adresse wird nur für die einschlägige Korrespondenz mit Ihnen verwendet.
Die personenbezogenen Daten werden zur Organisation und Durchführung der beantragten Sperrmüllabfuhr erhoben und werden für keinen anderen Zweck verwendet und nicht weitergegeben.
Die Daten werden 1 Jahr nach dem erfolgten Sperrmülltermin gelöscht.
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